Die Lex Heinze
Der Kampf um die Freiheit der Kunst
Am 3. 02. 1899 legte die Reichsregierung eine Gesetzesnovelle vor, die verschärfte Strafbestimmungen gegen Zuhälterei, Kuppelei sowie Regelungen "gegen das Feilhalten von Schriften, das Ausstellen von Abbildungen und das Aufführen von Theaterstücken, (...) , die, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen" vorsah. (Walter T. Rix, Hermann Sudermann - Werk und Wirkung, Würzburg 1980, S. 18) Auslöser dieses Vorgehens waren der Mordprozeß gegen das der Berliner Unterwelt angehörende Ehepaar Heinze und dabei zutage getretene Tatumstände. Viele Künstler und Gelehrte riefen zur Mobilisierung gegen diese Verknüpfung von Zuhälterei, Kuppelei und Kunst im §184a auf.Eine Protestversammlung in der damaligen Privatwohnung Sudermanns, Tauentzienstr. 13, beschloß unter Führung von Sudermann, dem Redakteur Friedrich Dernburg, dem Bildhauer Gustav Eberlein und dem Schauspieler Hermann Nissen, eine Notabelnerklärung an einflußreiche Persönlichkeiten in ganz Deutschland zu verschicken. Es solidarisierten sich über 150 Künstler, Politiker, Gelehrte. Eine fünfköpfige Deputation, darunter auch Sudermann, legte am 12. März ein persönliches Veto beim Reichskanzler ein. Auch die inzwischen modifizierte Gesetzesvorlage sollte bekämpft werden. Am 15. März gründeten sie in Berlin den Goethe-Bund zur Wahrung der freien künstlerischen und wissenschaftlichen Entwicklung, und wählten Sudermann zum ersten Vorsitzenden.
(Ulrike Peters-Kania)
![]()
![]()
Kontakt:
gbbb@gmx.de
© GBBB e. V. 1994 - 2006